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Krisenanalyse
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IDW S 11

Prüfung von Insolvenzeröffnungsgründen nach IDW S 11

Als Geschäftsführer müssen Sie stets über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft informiert sein, um Hinweise auf eine Insolvenzgefahr erkennen zu können. Andernfalls drohen Ihnen Haftung und Strafe wegen Insolvenzverschleppung. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. hat in seinem Standard 11 (IDW S 11) unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Anforderungen an die Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (Insolvenzreife) aufgestellt. Diese Beurteilung erfordert ausreichende Kenntnisse des deutschen Insolvenzrechts. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung haben Sie maximal drei Wochen Zeit, die Insolvenzreife festzustellen und daraufhin unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Ziehen Sie einen unabhängigen Sachverständigen hinzu, dürfen Sie das Ergebnis seiner Beurteilung abwarten.

Unser Team unterstützt Sie bei der Prüfung der Insolvenzantragsgründe nach IDW S 11.

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Wir von der Graf Treuhand GmbH sind ein starkes Team. Unsere Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit und unser hochspezialisiertes Fachwissen addieren sich zum Erfolg unserer Mandanten. An der Umsetzung Ihrer Ziele arbeiten wir mit Leidenschaft und Kreativität.