Menü open menu close menu

Expertenwissen
+Qualität
=Effizienzgewinn

Planung

Unternehmensplanung unter insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten

Sowohl im Regelverfahren als auch in der Eigenverwaltung können Sie als Insolvenzverwalter oder Eigenverwalter nur in wenigen Ausnahmen auf eine Planungsrechnung verzichten. Als Insolvenzverwalter müssen Sie entscheiden, ob sich eine Fortführung (Sanierung oder Insolvenzplanverfahren) positiv auf die Insolvenzmasse auswirkt. Sanierungsmaßnahmen müssen geplant und deren Umsetzung kontrolliert werden. Zudem sind Sie verpflichtet die Liquiditätssituation beständig zu überwachen, um die Begleichung der Masseverbindlichkeiten sicher zu stellen. Auch hierfür ist eine betriebswirtschaftliche Unternehmensplanung unerlässlich. Im Rahmen der Analyse der Sanierungsfähigkeit bzw. Identifikation von Veräußerungsmöglichkeiten sind Berechnungen zu den realistisch zu erreichenden Ertrags- und Liquiditätseffekten anzustellen. Die Unternehmensplanung bildet insbesondere die Grundlage eines jeden Insolvenzplanverfahrens.
Unser Team unterstützt Sie bei der Erstellung von betriebswirtschaftlichen Planungsrechnungen und der Ergebniskontrolle.

Kontakt

Unser Team – Ihr Partner

Wir von der Graf Treuhand GmbH sind ein starkes Team. Unsere Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit und unser hochspezialisiertes Fachwissen addieren sich zum Erfolg unserer Mandanten. An der Umsetzung Ihrer Ziele arbeiten wir mit Leidenschaft und Kreativität.