Insolvenzgeldvorfinanzierung
Ein Anspruch auf Insolvenzgeld gegen die Bundesagentur für Arbeit entsteht erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Um bereits im Antragsverfahren die pünktliche Zahlung der Entgeltansprüche der Mitarbeiter zu gewährleisten, kann das Insolvenzgeld nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorfinanziert werden. Der Mitarbeiter tritt seine Ansprüche auf Insolvenzgeld an die vorfinanzierende Bank ab und erhält anschließend sein (insolvenzgeldfähiges) Nettoentgelt für maximal drei Monate ausgezahlt.
Bei Bedarf erstellen wir die Anträge für die Bundesagentur für Arbeit und die Verträge mit der vorfinanzierenden Bank. Außerdem bereiten wir die Abtretungsverträge für die Mitarbeiter vor, prüfen und beraten zu insolvenzrechtlichen Besonderheiten der Lohnbuchhaltung, führen die interne Kommunikation mit der Personalabteilung und veranlassen auf Wunsch die Zahlungen im Rahmen der Insolvenzgeldvorfinanzierung.
Unser Team – Ihr Partner
Wir von der Graf Treuhand GmbH sind ein starkes Team. Unsere Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit und unser hochspezialisiertes Fachwissen addieren sich zum Erfolg unserer Mandanten. An der Umsetzung Ihrer Ziele arbeiten wir mit Leidenschaft und Kreativität.