Finanzbuchhaltung
Als Insolvenzverwalter sind Sie verpflichtet, die handelsrechtlichen Rechnungslegungs- und Steuererklärungspflichten der Insolvenzschuldner zu erfüllen. Egal ob Sie den Geschäftsbetrieb fortführen oder abwickeln, wir begleiten beratend die Buchhalter des schuldnerischen Unternehmens bei der Erstellung der handelsrechtlichen Buchhaltung unter Berücksichtigung der insolvenzsteuerrechtlichen Besonderheiten. Bei Bedarf übernehmen wir die Buchhaltung auch komplett. Hinsichtlich der Anwendung des Insolvenzsteuerrechts beraten wir Sie und übernehmen für Sie die Kommunikation mit den Finanzämtern.
Im Rahmen von Eigenverwaltungen sind Sie als Eigenverwalter zudem zur internen bzw. insolvenzrechtlichen Rechnungslegung verpflichtet und haben dazu eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung unter Berücksichtigung von insolvenzrechtlichen Besonderheiten zu erstellen und damit gegenüber der Gläubigerversammlung Rechnung zu legen. Auf Wunsch können wir dies unter Nutzung vorhandener elektronischer Daten der handelsrechtlichen Buchhaltung für Sie übernehmen.
Darüber hinaus verfügen wir über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der steuerlichen Beratung von Zwangsverwaltern. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der Vermeidung umsatzsteuerlicher Risiken bei der Vermietung zwangsverwalteter Objekte und der Erfüllung der ertragsteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters.
Unser Team – Ihr Partner
Wir von der Graf Treuhand GmbH sind ein starkes Team. Unsere Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit und unser hochspezialisiertes Fachwissen addieren sich zum Erfolg unserer Mandanten. An der Umsetzung Ihrer Ziele arbeiten wir mit Leidenschaft und Kreativität.