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Expertenwissen
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Inventur

Durchführung von Inventuren + Feststellung von Fremdrechten

Zum Zeitpunkt der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist eine Bestandsaufnahme der Vorräte vorzunehmen, insbesondere um etwaige Rechte Dritter an diesen Vorräten festzustellen und den Bestand zu dokumentieren, damit später eine Abrechnung gegenüber den Lieferanten, einem Lieferantenpool oder sonstigen Sicherungsgläubigern erfolgen kann.

Mit unserem erfahrenen Team sorgen wir für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Bestandsaufnahme, dokumentieren das Ergebnis und stimmen mit dem schuldnerischen Unternehmen die Zuordnung von Rechten Dritter ab. Dabei beziehen wir Möglichkeiten der Auswertung aus den Lagerwirtschaftssystemen des Unternehmens ein. Ziel ist es immer, ein möglichst schnelles, aber korrektes Ergebnis zu liefern. Sofern an Forderungen Rechte Dritter bestehen, analysieren und dokumentieren wir die Höhe der bestehenden Rechte.

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Unser Team – Ihr Partner

Wir von der Graf Treuhand GmbH sind ein starkes Team. Unsere Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit und unser hochspezialisiertes Fachwissen addieren sich zum Erfolg unserer Mandanten. An der Umsetzung Ihrer Ziele arbeiten wir mit Leidenschaft und Kreativität.