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Der BFH hat mit seinem Urteil vom 18.08.2015 entscheiden, dass die Verletzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten durch den Insolvenzverwalter dazu führen kann, dass ihm im Rahmen des § 82 InsO eine Berufung auf die Zurechnung des Wissens des ehemals örtlich zuständigen Finanzamtes von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwehrt ist.

(vgl. BFH, Urteil vom 18.08.2015, VII R 24/13, DStRE 2016, 43)