Ungekürzter Vorsteuerabzug aus der Vergütung des Insolvenzverwalters trotz steuerfreier Grundstücksgeschäfte
Mit seinem nicht rechtskräftigen Urteil vom 29.01.2015 hat das FG Köln bestätigt, dass für die Aufteilung des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 4 UStG aus der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht dessen Verwertungsumsätze maßgeblich sind, sondern die Umsätze des Insolvenzschuldners vor Insolvenzeröffnung.
(vgl. FG Köln, Urteil vom 29.01.2015, 7 K 25/13, DStRE 2016, 235 – Rev. Eingelegt: BFH, V R 15/15)